Folgende Hinweise sollen Ihnen helfen, welche Anhänger Sie mit welcher
Fahrerlaubnisklasse ziehen dürfen:
Seit wann gilt das neue Fahrerlaubnisrecht?
Mit Beginn des Jahres 1999 trat das neue Fahrerlaubnisrecht in
Kraft, es wurden neue Bezeichnungen der Fahrerlaubnisklassen eingeführt.
Für wen gelten die neuen Klasseneinteilungen?
Die neuen Klasseneinteilungen betreffen nur
Führerscheinneulinge, die nach dem 31.12.1998 die Fahrerlaubnis erworben haben.
Für alle anderen Inhaber einer Fahrerlaubnis ändert sich
zunächst einmal nichts, weil der Umtausch und die Umstellung des alten Führerscheines nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Der Umtausch bzw. die Umstellung erfolgt nur auf Antrag gegen eine
entsprechende Verwaltungsgebühr.
Für alle Inhaber einer alten Fahrerlaubnis bedeutet die
Neuregelung des Führerscheinrechtes, daß sie die erworbenen Klassen auch weiterhin führen dürfen.
Wie sieht die europaweite Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
aus?
Klasse A: Motorrad-Führerschein
Klasse B: PKW-Führerschein
Klasse C: Lkw-Führerschein
Klasse D: Bus-Führerschein
Klasse E: Anhänger-Führerschein
In Deutschland gibt es noch die Klasse M (Kleinkrafträder und
Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm/45 km/h), die Klasse L (Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h) und die
Klasse T (Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h auch mit Anhänger)
Unübersichtlich wird das Ganze auf Grund der verschiedenen
Unterklassen und Fahrzeugkombinationen, bei denen zur Klasse der Zugmaschine der Anhänger-Führerschein E hinzuerworben werden muß, soweit der Anhänger über das hinausgeht, was bereits von den Klassen
B, C oder D umfaßt ist.
Was gilt für die Fahrerlaubnisklasse 3?
Kfz bis 7500 kg
Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d. h. es kann ein einachsiger
Anhänger mitgeführt werden; Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse)
Was gilt für die Fahrerlaubnisklasse B?
Kraftfahrzeuge bis 3500 kg mit Anhänger bis 750 kg
oder
mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des
Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3500 kg nicht überschreiten
Was gilt für die Fahrerlaubnisklasse BE?
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem
Anhänger, der nicht in die Klasse B fällt
Was gilt für die Fahrerlaubnisklasse C1?
Kfz zwischen 3500 kg und 7500 kg mit Anhänger bis 750
kg
Was gilt für die Fahrerlaubnisklasse C1E?
Kfz der Klasse C 1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die
zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg nicht überschreiten
Quellen und Links:
"EU-Führerschein und Fahrerlaubnisrecht!"
http://www.bmvbs.de/artikel-,302.1434/Der-neue-EU-Fuehrerschein-und-.htm#ziel1